BibliotheksausweisOnline erledigen

    Bibliotheksanmeldung

    Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

    Beschreibung

    Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

    Ansprechstelle

    Bibliotheken in Sachsen

    –>  Bibliothekenführer
      Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)

    Voraussetzungen

    für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Rechtsbehelf

                  

    Verfahrensablauf

    Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Fristen

    gegebenenfalls: für die Verlängerung

    Kosten

    Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en