Zuwendung für Neugeborene beantragen
Beschreibung
In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.
Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben (Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100083
01571 Riesa
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
- gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen
Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
- Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
- weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Fristen
unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen