Zuwendung für Neugeborene Beantragung

    Zuwendung für Neugeborene beantragen

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

    Beschreibung

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

    Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Meldewesen (Standesamt und Meldewesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    09548 Kurort Seiffen

    Lieferanschrift

    Am Rathaus 4

    09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
    • gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen

    Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
    • Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
    • weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde

    Rechtsbehelf

               

    Verfahrensablauf

    Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Fristen

    unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en