• Demitz-Thumitz (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Prostitutionstätigkeit Beratung

Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern dient dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Ohne Nachweis der Beratung ist die vorgeschriebene Anmeldung nicht möglich. Inhalte der gesundheitlichen Beratung sind:

Beschreibung

Pflicht zur Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern dient dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Ohne Nachweis der Beratung ist die vorgeschriebene Anmeldung nicht möglich. Inhalte der gesundheitlichen Beratung sind:

  • Krankheitsverhütung
  • Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

Die Pflichtberatung ist im Prostituiertenschutzgesetz (ProstG) festgeschrieben, sie ist unabhängig von den anonymen Beratungs- und Untersuchungsmöglichkeiten nach § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Demitz-Thumitz (Landkreis Bautzen, Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

gültiges Personaldokument

Voraussetzungen

Die Sexarbeiterin oder der Sexarbeiter muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

   nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin mit der Beratungsstelle. Nutzen Sie, soweit für Ihren Ort verfügbar, die Online-Anmeldung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Nach der individuellen gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich beim Ordnungsamt anmelden können. Diese Bescheinigung enthält:

  • der Vor- und Nachname der beratenen Person
  • das Geburtsdatum der beratenen Person
  • die ausstellende Stelle
  • das Datum der gesundheitlichen Beratung

Fristen

  • Geltungsdauer der Erstbescheinigung: 3 Monate
    Achtung! Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden.
  • regelmäßige Folgeberatung
    • für Personen über 21 Jahre: jährlich
    • für Personen unter 21 Jahren: halbjährlich

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en