Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme
Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen
Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Anzeigepflichtige Inbetriebnahme von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen nach § 3 NiSV
Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Dazu gehören:
- Ultraschallgeräte
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte einschließlich Magnetresonanztomographiegeräte
Hinweis: Der Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutzverordnung fällt nicht hierunter.
Ansprechpartner
Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin (Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterzeichnetes Anzeigeformular für jedes vorhandene Gerät
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde / Qualifikation für alle Personen, die die Geräte anwenden
Voraussetzungen
- Personen, die das Gerät verwenden, benötigen die entsprechenden Qualifikationen / Fachkunde.
- Spezifische Anwendungen dürfen nur durch Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) - Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Anzeigeformular unter Angabe des Betreibers bzw. der Betreiberin, der Betriebsstätte sowie der Daten zur Identifikation der Anlage aus, sofern das Gerät unter den Anwendungsbereich der NiSV fällt.
- Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- Senden Sie das Formular und die Fachkundenachweise postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
Fristen
Anmeldung: spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Geräte
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen