Ausbildereignungsprüfung Prüfung

    Handwerksberufe, Ausbildereignungsprüfung ablegen

    Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.

    Beschreibung

    Nachweis der Eignung als Ausbilder oder Ausbilderin nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

    Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.

    In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse. Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach.

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil:

    • Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus etwa 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.
    • Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

    Hinweis: Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer statt.

    Tipp: Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten - beispielsweise durch Vorbereitungskurse bei privaten Anbietern. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Chemnitz (Handwerkskammer Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbacher Straße 195

    09116 Chemnitz

    Postfachadresse

    Postfach 415

    09006 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-chemnitz.de

    Fax: +49 371 5364-222

    Telefon Festnetz: +49 371 5364-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

    • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
    • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
    • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
    • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
    • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

    Fristen

    Die Prüfungen finden zu festen Terminen statt.

    Bearbeitungsdauer

    • Das gesamte Prüfungsverfahren dauert etwa drei Monate.

    Kosten

    Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle. Sie sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en