Ausbildungszeit / Teilzeitausbildung in Handwerksberufen, Verlängerung beantragen
Beschreibung
Beantragung einer Verlängerung der Ausbildungszeit bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Verlängerung im Ausnahmefall
Um das Ausbildungsverhältnis in Handwerksberufen zu verlängern, müssen wichtige Gründe zur Rechtfertigung vorliegen. Dies können persönliche oder schulische Gründe sein - beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit.
Ausbildung in Teilzeit
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung in Handwerksberufen verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer.
Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Grundsätzlich gilt:
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.
Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Chemnitz (Handwerkskammer Chemnitz)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 415
09006 Chemnitz
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsvertrag
- Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
- Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Voraussetzungen
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
- längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft und / oder Elternzeit
- Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das einen Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
- nicht bestandene Abschlussprüfung
- Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung
Für die Teilzeitausbildung:
- Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 7 a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 21 Absatz 3 Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
- Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
- Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb kontaktiert. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Bei Teilzeitausbildung:
- Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
- Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
- Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
- Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Fristen
Einen Antrag auf Verlängerung beziehungsweise einen Änderungsantrag müssen Sie vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit einreichen oder unverzüglich nach Erhalt eines Nichtbesteherbescheides.
Bearbeitungsdauer
- bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb von sechs Wochen
Kosten
Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen