Aufstiegs-BAföG, Vorqualifikation bestätigen - Handwerksberufe
Beschreibung
Bestätigung der Vorqualifikation zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs nach §9 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - AFBG
Fortbildungsabschlüsse wie Master, Fachwirt, Master Professional können durch ein Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst durch die für die Prüfung zuständige Stelle eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.
Ein Dokument, das zum Nachweis dient, ist das "Formblatt Z". Auf diesem müssen Sie sich von der zuständigen Stelle bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
- Zuständige Stelle für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK)
- Überlicherweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder durch erste Berufspraxis.
- Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrener oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Hinweis: Nach Bestätigung dieser Vorqualifikation können Sie das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Handwerkskammer zu Leipzig (Handwerkskammer zu Leipzig)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
04004 Leipzig
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsabschluss
- eventuell andere Nachweise (bswp. Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ein vergleichbarer Berufsabschluss oder ein Bachelorabschluss
- Auch Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können zugelassen werden
Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG:
- geprüfte Vorqualifikation
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle.
- Reichen Sie das Formblatt Z und die Nachweise der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle ein.
- Nach Prüfung der Vorqualifikationen erhalten Sie die ausgefüllte Anlage Z postalisch.
Mit der ausgefüllten Anlage Z könenn Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage (bei Vollständigkeit der Unterlagen)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen