berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Aufstiegs-BAföG, Vorqualifikation bestätigen - Handwerksberufe

    Fortbildungsabschlüsse wie Master, Fachwirt, Master Professional können durch ein Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst durch die für die Prüfung zuständige Stelle eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.

    Beschreibung

    Bestätigung der Vorqualifikation zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs nach §9 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - AFBG

    Fortbildungsabschlüsse wie Master, Fachwirt, Master Professional können durch ein Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst durch die für die Prüfung zuständige Stelle eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.

    Ein Dokument, das zum Nachweis dient, ist das "Formblatt Z". Auf diesem müssen Sie sich von der zuständigen Stelle bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.

    • Zuständige Stelle für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK)
    • Überlicherweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder durch erste Berufspraxis.
    • Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrener oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Hinweis: Nach Bestätigung dieser Vorqualifikation können Sie das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Chemnitz (Handwerkskammer Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbacher Straße 195

    09116 Chemnitz

    Postfachadresse

    Postfach 415

    09006 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-chemnitz.de

    Fax: +49 371 5364-222

    Telefon Festnetz: +49 371 5364-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausbildungsabschluss
    • eventuell andere Nachweise (bswp. Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ein vergleichbarer Berufsabschluss oder ein Bachelorabschluss
    • Auch Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können zugelassen werden

    Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG:

    • geprüfte Vorqualifikation

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle.
    • Reichen Sie das Formblatt Z und die Nachweise der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle ein.
    • Nach Prüfung der Vorqualifikationen erhalten Sie die ausgefüllte Anlage Z postalisch.

    Mit der ausgefüllten Anlage Z könenn Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en