Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

    Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen

    Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

    Beschreibung

    Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

    Ansprechpartner

    Referat 73: Pflanzenschutz (Referat 73: Pflanzenschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zertifikat eines mit Erfolg abgeschlossenen Grundlehrgangs zur Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
    • Zertifikate zur Messgenauigkeit der Kontrolltechnik

    Voraussetzungen

    • geschultes Kontrollpersonal
    • geeignete Prüf- und Messtechnik

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Die Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
    • Fügen Sie aussagekräftige Nachweise bei, die die Voraussetzungen für eine amtliche Anerkennung belegen.
    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und führt eine Vorortbesichtigung durch. Diese kann mit einer praktischen Gerätprüfung verbunden sein.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die zuständige Stelle einen Anerkennungsbescheid. Die anerkannte Kontrollwerkstatt erhält zudem eine Hoftafel als Kennzeichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    EUR 168,00 bis EUR 774,00 (aufwandsabhängig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en