• Dürrhennersdorf (Landkreis Görlitz, Sachsen)
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Beschreibung

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.

Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise

  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht
  • Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
  • Getränkeanlagen

Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Dresden (Industrie- und Handelskammer Dresden)

Adresse

Hausanschrift

Langer Weg 4

01239 Dresden

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: service@dresden.ihk.de

Telefon Festnetz: +49 351 2802-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  ­

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.

  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Fristen

keine

Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten ihren Unterrichtungsnachweis in der Regel direkt oder wenige Tage nach der erfolgreicher Prüfung.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en