Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).
Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.
Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise
- Hygienevorschriften
- Lebensmittelrecht
- Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
- Getränkeanlagen
Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.
Ansprechpartner
Für Reinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.
Fristen
keine
Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten ihren Unterrichtungsnachweis in der Regel direkt oder wenige Tage nach der erfolgreicher Prüfung.
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Gültigkeitsgebiet
Sachsen