• Oberwiesenthal (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Beschreibung

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.

Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise

  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht
  • Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
  • Getränkeanlagen

Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Straße der Nationen 25

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

Fax: +49 371 6900-191565

Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  ­

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.

  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Fristen

keine

Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten ihren Unterrichtungsnachweis in der Regel direkt oder wenige Tage nach der erfolgreicher Prüfung.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en