Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Bewachungsgewerbe, an einer Bewachungsunterrichtung teilnehmen

    Wenn Sie als Wachpersonal tätig werden möchten, müssen Sie zunächst an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe teilnehmen. Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Verordnungsermächtigung zum erwerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO)

    Wenn Sie als Wachpersonal tätig werden möchten, müssen Sie zunächst an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe teilnehmen. Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Vermittelt werden unter anderem gesetzliche Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Konfliktsituationen. Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmende Bewachungsaufgaben übernehmen.

    • Die Unterrichtsdauer beträgt mindestens 40 Stunden (in Präsenz, ohne Fehlzeiten)

    Achtung: Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen (Flüchtlingsunterkünfte, Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten) müssen Sie die umfangereichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Hinweis: ausgebildete Fachkräfte, die beispielsweise über einen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen, sind von der Nachweispflicht der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe ausgenommen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Nationen 25

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

    Fax: +49 371 6900-191565

    Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikationsprüfung bei der Unterrichtung
    • möglicherweise weitere Unterlagen, genaueres erfragen Sie bei der IHK

    Voraussetzungen

    • deutsches Sprachniveau von mindestens B1 gemäß des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 34a Gewerbeordnung (GewO) - Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Melden Sie sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmender Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    Beachten Sie einen möglichen Anmeldeschluss der IHK.

    Der Nachweis ist unbefristet und bundesweit gülitg.

    Bearbeitungsdauer

    Nach erfolgreicher Teilnahme wird der Nachweis entweder sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en