Vorgesehen zum Löschen - Zulassung als Wettveranstalter Erteilung

    Wettveranstalter, Zulassung beantragen

    Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung der Totalisatorenkonzession für Wettveranstaltungen nach §§ 1ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)

    Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.

    Ansprechpartner

    Referat 14: Recht (Referat 14: Recht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vereinssatzung
    • Nachweise der Förderung der Landespferdezucht

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigte: ausschließlich Renn- oder Pferdezuchtvereine (eingetragener Verein)
    • ausschließlicher Zweck des Vereins laut Satzung: Förderung der Landespferdezucht unter anderem durch Veranstaltung von Leistungsprüfungen für Pferde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    1. Die Erteilung einer Konzession beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
    2. Die zuständige Stelle fordert Sie auf, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
    3. Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
    4. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den beantragten Genehmigungsbescheid für die Totalisatorenerlaubnis.

    Fristen

    • Gültigkeit: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    aufwandsabhängig

    Kosten

    • Totalisatorenkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 1.800,00
    • Änderung: von EUR 50,00 bis EUR 600,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en