IHK-Berufe, Ausbildereignungsprüfung ablegen (Ausbilder)
Beschreibung
Nachweis der Eignung als Ausbilder oder Ausbilderin nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.
In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse. Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil:
- Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus etwa 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.
- Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
Hinweis: Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammerstatt.
Tipp: Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten - beispielsweise durch Vorbereitungskurse bei privaten Anbietern. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Fristen
Die Prüfungen finden zu festen Terminen statt.
Bearbeitungsdauer
- Das gesamte Prüfungsverfahren dauert etwa drei Monate.
Kosten
Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle. Sie sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen