Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Öffnungszeiten gelten für Borna und Grimma) Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@lk-l.de

    Fax: 03437 984 7103

    Telefon Festnetz: 03433 241 2500

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
    • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Hinweis: Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

    Voraussetzungen

    • Notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse (Sachkunde) zum Töten und Betäuben der Wirbeltiere

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zu erhalten:

    • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft anschließend die Unterlagen und die Voraussetzungen.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Kosten

    Verfahrenskosten

    • für die Erteilung des Sachkundenachweises: EUR 25,00 je angefange viertel Stunde, mindestens jedoch 50 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en