Kraftfahrzeug Zulassung

    Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz)

    Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

    Beschreibung

    Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

    • die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
    • die Umschreibung
    • die Außerbetriebsetzung
    • die Wiederzulassung
    • die Adressänderung
    • das Reservieren von Wunschkennzeichen

    Eine Vergabe von Saison, - Oldtimer und E-Kennzeichen ist möglich.

    Zulassungsbehörden in Sachsen mit i-Kfz:

    Bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach (siehe Hinweis oben: "i-Kfz"-Dienst vorübergehend eingeschränkt")

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Großrückerswalde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    je nach Vorgangsart benötigen Sie:

    • gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Fahrzeug-Identnummer
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode
    • gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
    • amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode

    Voraussetzungen

    • natürliche Personen: neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über BundID
    • juristische Personen: ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über Unternehmenskonto BUND
    • mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
    • EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Halten Sie die Unterlagen und nötigen Geräte beziehungsweise Apps bereit.

    • Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein.
    • Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren.
    • Mit der Bezahlung (EC- oder Kreditkarte) schließen Sie den Vorgang ab
    • Zumeist erfolgt eine sofortige Entscheidung durch das i-Kfz-Portal. Ein sofortiges Losfahren wird dadurch möglich.
    • sofortige Bereitstellung des Zulassungs- bzw. Außerbetriebsetzungsbescheides (bei Zulassungsvorgängen zusätzlich der vorläufige Zulassungsnachweis)

    Die Fahrzeugdokumente und Klebesiegel werden durch die Zulassungsbehörde zugesandt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    je nach Vorgangsart

    • Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
    • weitere Kosten, unter anderem für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en