Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Verlängerung beantragen

    Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Bei rechtzeitigem Antrag Aufenthalt weiter erlaubt

    Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer, gilt Ihr weiterer Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung kann Rechtsnachteile zur Folge haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländeramt (Ausländeramt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03591 5251 34000

    Telefon Festnetz: 03591 5251 34444

    Fax: 03591 5250 34444

    E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles Passbild (biometrisches Foto)
    • bisheriger Aufenthaltstitel
    • Antrag auf Verlängerung

    Je nach Einzelfall kann die Ausländerbehörde von Ihnen weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    • Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung Ihres Aufenthaltstitels.
    • Die Gründe für den Aufenthaltstitel müssen fortbestehen
      • Anerkennung als Flüchtling
      • Anerkennung als Asylberechtigter
      • Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
      • Feststellung eines Abschiebungsverbots
      • dringende humanitäre oder persönliche Gründe
      • außergewöhnlicher Härtefall
      • Opfer einer Straftat
    • Vorliegen eines Antrags auf Verlängerung
    • keine Versagungsgründe

    Hinweis: Die Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich eingehend bei Ihrer Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

    Achtung! Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

             

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung erfolgt persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
    Ausstellung
    • Wird Ihrem Antrag stattgegeben, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen. Die Behörde informiert Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel zum Abholen bereitsteht.

    Über Details zum Verfahren informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (Datum auf Aufenthaltstitel)
    • Aufenthaltsdauer: abhängig vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts

    Hinweis: Erfolgt Ihr Antrag auf Verlängerung fristgemäß, gilt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

    Bearbeitungsdauer

    sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Gebührenrahmen (verfahrensabhängig)

    • Erwachsene EUR 93,00 bis 96,00
    • Minderjährige: EUR 46,50 bis 48,00
    • für Flüchtlinge und bei Erhalt von Sozialleistungen: keine

    Über die jeweilige Gebührenhöhe informiert Sie Ihre Ausländerbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en