Bewohnerparkausweis

    Erteilung von Besucherparkausweisen

    Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)

    Beschreibung

    Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Eilenburg (Landkreis Nordsachsen, Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen,

    • das/die vollständig ausgefüllte(n) elektronische(n) Formular(e)
    • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastgebers, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte eines Bewohnerparkbereiches befindet
    • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastes

    Voraussetzungen

    Sie können als Gastgeber oder als Gast für einen konkreten Zeitraum maximal einen Parkausweis beantragen, wenn

    • der Gastgeber im beantragten Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
    • der Gast nicht mit Hauptwohnsitz in den Postleitzahlgebieten 04103 bis 04357, den Großen Kreisstädten Markkleeberg und Schkeuditz sowie den Gemeinden Markranstädt und Taucha mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
    • der PKW des Gastes über eine grüne Feinstaubplakette verfügt
    • sofern der PKW des Gastes auf eine Carsharing-Organisation zugelassen ist, die Organisation am Fahrzeug von außen durch eine Aufschrift, einen Aufkleber oder ähnlich erkennbar ist

    Bei einer Beantragung durch den Gast ist die Bestätigung des Gastgebers erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit dem Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Fristen

    Keine.

    Besucherparkausweise werden nur für die Dauer von einem Tag, drei Tagen, sieben Tagen oder 14 Tagen erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer inklusive Zusendung des Besucherparkausweises beträgt 14 Tage.

    Kosten

    Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.

    • die Ausstellung eines Besucherparkausweises ist für folgende gestaffelte Zeiträume mit folgenden Gebühren möglich:
      • ein Tag Besuchsdauer 10,20 Euro
      • drei Tage Besuchsdauer 20,00 Euro
      • sieben Tage Besuchsdauer 40,00 Euro
      • 14 Tage Besuchsdauer 60,00 Euro
    • bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Verlustes oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beträgt die Gebühr ab einer Besuchsdauer von drei Tagen 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    weitere Informationen zur Erteilung von Besucherparkausweisen finden Sie hier:

    Ordnungsamt - Besucherparkausweis

     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de