Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung (431) - Zuschuss Bewilligung

    Energieeffizient sanieren, Förderung beantragen

    Mit diesem Zuschuss werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen. 

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Sanierung eines effizienten Wohngebäudes, Nichtwohngebäudes oder einzelner energetische Maßnahmen, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Mit diesem Zuschuss werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen. 

    Was wird gefördert?
    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
    • Anlagentechnik (außer Heizung)
    • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    • Heizungsoptimierung
    • Fachplanung und Baubegleitung
    Konditionen

    Art der Förderung
    nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

    Höhe
    (Anteil an den förderfähigen Kosten)

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 %
    • Anlagentechnik (außer Heizung): 20 %
    • Anlagen zur Wärmeerzeugung: 20 % bis 40 %
    • Heizungsoptimierung: 20 % der
    • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

    Höchstbetrag

    bei Wohngebäuden:

    • EUR 60.000 für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Wohneinheit
    • EUR 5.000 für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • EUR 2.000 für die Baubegleitung bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, maximal EUR 20.000 pro Zuwendungsbescheid

    bei Nichtwohngebäuden:

    • EUR 1.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche für Sanierungsmaßnahmen, maximal EUR 15 Millionen
    • EUR 5,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche für die Baubegleitung, maximal EUR 20.000 pro Bewilligung

    Hinweis: Das Programm lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29 - 35

    65760 Eschborn

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Die geförderten Gebäude sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

    Antragsberechtigte
    • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • freiberuflich Tätige
    • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
    • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
    • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
    Ausgeschlossen von dieser Förderung
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

    Hinweis: Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

    Energieeffizienz-Experten

    Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    • Stellen Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag, bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
      • Kostenvoranschläge für die förderfähigen Leistungen sollten bereits vorliegen.
    • Im Anschluss können Sie mit der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
    • Die Summe der angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung.
    Antragsstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    • Kontaktieren Sie einen Experten für Energieeffizienz. Er erstellt eine technische Projektbeschreibung.
    • Ist alles korrekt, erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Antrag elektronisch zu stellen.

    Hinweis: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
    • Einreichen der Verwendungsnachweise: spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
    • Betriebsbereite Umsetzung der Maßnahme: In der Regel 24 Monate nach erteiltem Zuwendungsbescheid
    • Maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen: 48 Monate

    Kosten

    Antragstellung: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en