Archivgut

    Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen

    Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.

    Beschreibung

    Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung (Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    04451 Borsdorf

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob

    • Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
    • dieses Archivgut nutzbar ist,
    • Benutzungsbeschränkungen bestehen.

    Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Anmeldung

    Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.

    Fristen

    Hinweise für Borsdorf

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borsdorf

    -

    Kosten

    Hinweise für Borsdorf

    12,00 €

    Schriftliche Auskünfte aus Urkunden, alten Akten bis 10 Seiten 10,00 €

    für jede weitere Ausfertigung, soweit sie am selben Arbeitstag gefertigt wird 0,50 €

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en