Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen
Beschreibung
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 1 Bürgerservice, Kultur und innere Organisation ( Fachbereich 1 Bürgerservice, Kultur und innere Organisation)
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1121
09614 Brand-Erbisdorf
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr (nachmittags vorrangig mit Termin) Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (nachmittags vorrangig mit Termin) Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Stadtarchiv (Stadtarchiv)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Ferner nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 15:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Ausweisdokument
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Fristen
keine
Kosten
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Gültigkeitsgebiet
Sachsen