Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen
Beschreibung
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Ausweisdokument
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Fristen
keine
Kosten
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Gültigkeitsgebiet
Sachsen