Amtsblatt

    Amtsblatt abbestellen

    Möchten Sie das Amtsblatt Ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr beziehen, kündigen Sie bitte das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

    Beschreibung

    Möchten Sie das Amtsblatt Ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr beziehen, kündigen Sie bitte das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

    Ansprechpartner

    Für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Abonnementsvertrag

    Rechtsbehelf

      

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie den Herausgeber des Amtsblatts, ab wann oder in welchem Zeitraum Sie die Ausgaben nicht mehr beziehen möchten. Soweit verfügbar, verwenden Sie bitte das Kündigungsformular.

    Die Kündigung wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

    Fristen

    Je nach Abo können Kündigungsfristen bestehen (Angaben im Impressum des Amtsblattes oder auf Anfrage beim Herausgeber/Verlag).

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en