SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

    Hinweise für Markersdorf

    Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

    Beschreibung

    Hinweise für Markersdorf

    Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kassenverwaltung (Kassenverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 3

    02829 Markersdorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Außerhalb der Sprechzeiten können Termine vereinbart werden.) Mo geschlossen Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 035829 630 16

    E-Mail: kassenverwaltung@gemeinde-markersdorf.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Markersdorf

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Markersdorf

    Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Markersdorf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Markersdorf

    Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag", soweit in Amt24 verfügbar)

    SEPA-Mandat online erteilen

    Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

    • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
    SEPA-Mandat schriftlich erteilen
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
    • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

    Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.

    Fristen

    Hinweise für Markersdorf

    Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Markersdorf

    variabel

    Kosten

    Hinweise für Markersdorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en