Richtlinie Heilberufe Zuschuss Bewilligung Unterstützung der Ausbildung und selbständigen Tätigkeit von Hebammen - praktische Ausbildung von Hebammen

    Heilberufe – Hebammenexternat / Hospitation, Zuschuss beantragen (SAB)

    Für die praktische Ausbildungszeit in einer Hebammenpraxis oder einer hebammengeleiteten Einrichtung können Sie auf Antrag einen Zuschuss im Freistaat Sachsen erhalten.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Ausbildung zur Hebamme / zum Entbindungspfleger nach Teil C Ziffer b) der Förderrichtlinie Heilberufe, Nr. 04201

    Für die praktische Ausbildungszeit in einer Hebammenpraxis oder einer hebammengeleiteten Einrichtung können Sie auf Antrag einen Zuschuss im Freistaat Sachsen erhalten.

    Wer wird gefördert?

    Freiberuflich tätige Hebammen, die Ihre Ausbildung in einer Hebammenpraxis oder einer von Hebammen geleiteten Einrichtung in Sachsen durchführen.

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die praktische Ausbildung einer werdenden Hebamme.

    Konditionen

    Art der Förderung
    nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

    Höhe
    EUR 20,00 je Ausbildungstag, maximal EUR 1.200

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

    Hinweise:

    • Die Unterbrechung der Ausbildung (z.B. wegen Krankheit) wird nicht gefördert.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

    Adresse

    Lieferanschrift

    01054 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

    Fax: +49 351 4910-4000

    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung,
    • Ermächtigung zur Ausbildung durch das Landesamt für Schule und Bildung sowie
    • Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und ausbildender Hebamme

    Voraussetzungen

    • praktische Ausbildung von mindestens sechs Wochen und maximal zwölf Wochen
    • Ausbildung wird in einer in Sachsen freiberuflichen Hebamme oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung in Sachsen durchgeführt
    • ausbildende Hebamme ist zur Ausbildung von der zuständigen Behörde (Sächsische Bildungsagentur) ermächtigt
    • Kooperationsvereinbarung der ausbildenden Hebamme über Zusammenarbeit mit der Berufsschule oder Ausbildungsstätte liegt vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

    • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
    • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
    Auszahlung
    • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
    • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Antragsstellung: spätestens einen Monat vor Beginn des Hebammenexternates beziehungsweise der Hospitation

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en