• Laußig (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

Beschreibung

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilen Sie auf dem Mandat Ihrem Finanzamt mit. Ändern sich Ihre Bankverbindung (IBAN und / oder BIC) oder Angaben zu Ihrer Person (Umzug in ein anderes Bundesland), müssen Sie ein neues Mandat beim Finanzamt einreichen. Sie vermeiden damit Mahnungen und Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls Gebühren für die Rücklastschrift.

Ansprechpartner

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

     

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende Einzahlungen an das Finanzamt leisten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar     

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an Ihr Finanzamt. Die Zusendung per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail ist ebenfalls zulässig.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie dem Finanzamt ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an das Finanzamt widerrufen.

Fristen

Gültigkeit:

  • unbegrenzt (bis auf Widerruf)
  • bei Nichtnutzung: 36 Monate nach dem letzten Einzug

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en