SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen

    Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

    Beschreibung

    Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

    Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilen Sie auf dem Mandat Ihrem Finanzamt mit. Ändern sich Ihre Bankverbindung (IBAN und / oder BIC) oder Angaben zu Ihrer Person (Umzug in ein anderes Bundesland), müssen Sie ein neues Mandat beim Finanzamt einreichen. Sie vermeiden damit Mahnungen und Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls Gebühren für die Rücklastschrift.

    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

         

    Voraussetzungen

    Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende Einzahlungen an das Finanzamt leisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar     

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).

    • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
    • Senden Sie den Ausdruck im Original an Ihr Finanzamt. Die Zusendung per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail ist ebenfalls zulässig.

    Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie dem Finanzamt ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an das Finanzamt widerrufen.

    Fristen

    Gültigkeit:

    • unbegrenzt (bis auf Widerruf)
    • bei Nichtnutzung: 36 Monate nach dem letzten Einzug

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en