regionale Entwicklung Förderung

    Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum entwickeln (LEADER 2014)

    Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung von Entwicklungsstrategien nach der Förderrichtlinie "LEADER 2014", Nr. 08914

    Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.

    Für welche Vorhaben ist eine Projektförderung möglich?
      • Unterstützung für die Vorbereitung einer Leader-Entwicklungsstrategie (LES)
      • Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES
      • Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperation in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
      • Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung
    Konditionen

    Art der Förderung
    Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).

    Höhe
    je nach der Art der Vorhaben und der Charakteristik der Antragstellenden.

    (Details: Jenach Vorgaben der Förderrichtlinie (siehe Rechtsgrundlage).

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

    Ansprechpartner

    33000 Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung (33000 Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 7

    09496 Marienberg

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3735 601 6235

    Fax: +49 3735 601 6236

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Erzgebirgskreis (Landratsamt Erzgebirgskreis)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Hausanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 831 0

    Fax: +49 3733 22164

    E-Mail: info@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsvordrucke
    • Unterlagen und Nachweise nach den Angaben im Antragsformular

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    Unterstützung zur LES-Vorbereitung

    • lokale Gemeinschaften

    Durchführung von LES-Vorhaben

    • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich
    • lokale Aktionsgruppen (LAG)

    Kooperationsvorhaben

    • Vorbereitung: ausschließlich durch sächsische LAG-Begünstigte
    • Durchführung:
      • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
      • rechtsfähige Personengesellschaften Begünstigte
      • lokale Aktionsgruppen (LAG)

    LES-Verwaltung

    • durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaftanerkannte lokale Aktionsgruppen (LAG)
    Weitere Voraussetzungen
    • Die Vorhaben müssen der Entwicklungsstrategie des Leader-Gebietes entsprechen
    • Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des Leader-Gebietes zum Vorhaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.

    Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    nicht festgelegt

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en