Approbation als Tierarzt Erteilung

    Approbation als Tierarzt / Tierärztin

    Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation beantragen Sie nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für Ihren Studienort zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

    Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation beantragen Sie nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für Ihren Studienort zuständigen Behörde.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albertstraße 10

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 100941

    01076 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0351 564-0

    Fax: 0351 564-55090

    E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)
    • Geburtsurkunde
    • Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)

    Hinweis: Nicht auf Deutsch verfasste Urkunden bedürfen der Übersetzung durch einen öffentlich bestellten Übersetzer und der Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation.

    Voraussetzungen

    • bestandene tierärztliche Prüfung in Deutschland nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren (davon sechs Monate praktische Ausbildung)
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Eignung
    • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie ein handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    • Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
    • Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.

    Fristen

     keine

    Kosten

     keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen

    Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en