Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen
Beschreibung
14 Tage vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,
- wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind
- für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.
Ansprechpartner
Für Oybin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte benutzen Sie zur Beantragung das unter "Formulare und Onlinedienste" bereitgestellte Formular.
Folgende Planunterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Lageplan
- Regel- oder Beschilderungsplan
- Umleitungsplan
Die Pläne sollen enthalten:
- den Straßenabschnitt
- die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
- die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
- die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll
Voraussetzungen
Sie benötigen im Rahmen einer Baumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Nach wöchentlicher Verkehrslenkung (donnerstags) kann die Genehmigung erteilt werden. In dieser Verkehrslenkung werden der Baulastträger, sowie die Polizei angehört.
Fristen
Beantragung 14 Tage vor Baubeginn
Kosten
Es entstehen Kosten nach Bearbeitungsaufwand in Höhe von 51,20 Euro pro Stunde.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen