Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung"

    Zusatzqualifikationen für Auszubildende in Handwerksberufen, Zuwendung beantragen (SAB)

    Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungsstätte vermittelt Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) erhalten. 

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen nach der ESF Plus-Richtlinie "Zukunft Berufliche Bildung", Nr. 02208

    Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungsstätte vermittelt Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) erhalten. 

    Ziel der Förderung ist es, die beruflichen Kompetenzen Auszubildender und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

    Konditionen

    Art der Förderung
    nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)

    Höhe
    Pauschale von maximal EUR 5,20 pro Teilnehmer und Stunde (pro Antrag bis maximal EUR 100.000)

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

    Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

    Adresse

    Lieferanschrift

    01054 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

    Fax: +49 351 4910-4000

    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumente und Nachweise

    Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • Bildungsträger und Unternehmen, die Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen vermitteln
    Zuwendungsvoraussetzungen

    Eine Förderung ist möglich, wenn:

    • es sich um betriebliche Berufsausbildungsverhältnisse handelt
    • die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung durchgeführt wird
    • der Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Handwerkskammer eingetragen ist

    Der Inhalt der Zusatzqualifikation darf nicht Bestandteil der jeweils geltenden Ausbildungsordnung sein. Er muss aber in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ausbildungsberuf stehen.

    Die Handwerkskammer hat zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Die Beantragung selbst erfolgt elektronisch über das SAB-Förderportal und anschließender Einreichung der unterschriebenen Antragsunterlagen per Post.

    • Benötigte Formulare zu Ihrem Antrag beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
    • Die Förderbank prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid. 
    Auszahlung

    Zur Auszahlung der Pauschalen müssen Sie der SAB die Anwesenheit der Teilnehmer beziehungsweise die Anzahl der Anwesenheitsstunden je Teilnehmer nachweisen. Die Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Programmseite.

    Fristen

    • Antragstellung: spätestens acht Wochen vor Ausbildungsbeginn
    • Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn (der Abschluss eines Qualifizierungsvertrages zählt nicht als Beginn)
    • Vorlage des Verwendungsnachweises bei der SAB: spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums

    Bearbeitungsdauer

    Antragsbearbeitung bei der SAB: circa sechs Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en