Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung"

    Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)

    Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

    Beschreibung

    Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

    Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

    Was wird gefördert?

    Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung

    • der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft 
    • in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen 
    Konditionen

    Art der Förderung
    nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

    Höhe
    ab 01.08.2020:

    • Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
    • Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

    Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Referat 91: Berufliche Bildung, Zuständige Stelle (Referat 91: Berufliche Bildung, Zuständige Stelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Dokumente und Nachweise

    für die Auszahlung

    • Auszahlungsantrag
    • Anwesenheitslisten pro Lehrgang
    • Nachweis der Unterbringung von Teilnehmern pro Lehrgangswoche

    Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte: Träger der Ausbildungsmaßnahme

    • natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
    • juristische Personen
    • Personenvereinigungen

    Zielgruppe: Auszubildende in land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufen im Freistaat Sachsen.

    Weitere Voraussetzungen
    • der Ausbildungsvertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 BBiG eingetragen
    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • geförderter Inhalt entsprechend der Ausbildungsordnung und vom Berufsbildungsausschuss beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nutzen.

    • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen, getrennt nach Zuordnung der Ausbildungsstätte des Auszubildenden zu den Regionen (stärker entwickelte Region / Übergangsregion).
    • Die Anträge reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese leitet die Anträge nach Vorprüfung der SAB zu.
    • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
    Auszahlung
    • Die Auszahlung beantragen Sie bei der SAB mit dem vorgesehenen Formular und den erforderlichen Belegen.
    • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    • Antragstellung: nach Vertragsschluss oder Ausbildungsbeginn möglich 
    • Verwendungsnachweis: spätestens einen Monat nach Abschluss des Vorhabens

    Bearbeitungsdauer

    bis zu sechs Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Förderregionen im Freistaat Sachsen
    • Stärker Entwickelte Region = Direktionsbezirk Leipzig und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Döbeln
    • Übergangsregion = Direktionsbezirke Chemnitz und Dresden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en