• Beilrode (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung"

Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

Beschreibung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2G der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
  • Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden
Konditionen

Art der Förderung
Festbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

Pauschalen

  • für Lehrgänge: branchenabhängig bis zu EUR 46,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
  • für die Unterbringung; branchenabhängig bis zu EUR 61,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Ansprechpartner

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

Adresse

Lieferanschrift

01054 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

Fax: +49 351 4910-4000

E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Handwerkskammern (HWK) im Freistaat Sachsen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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