Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung"

    Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

    Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2G der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

    Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

    • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
    • Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden
    Konditionen

    Art der Förderung
    Festbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

    Höhe

    Pauschalen

    • für Lehrgänge: branchenabhängig bis zu EUR 46,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
    • für die Unterbringung; branchenabhängig bis zu EUR 61,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

    Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

    Adresse

    Lieferanschrift

    01054 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

    Fax: +49 351 4910-4000

    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Dokumente und Nachweise

    Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    • Handwerkskammern (HWK) im Freistaat Sachsen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

    • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
    • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

    Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en