Zusatzqualifikationen für IHK-Ausbildungsberufe, Zuwendung beantragen (SAB)
Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen nach der ESF Plus-Richtlinie "Zukunft Berufliche Bildung", Nr. 02208
Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungsstätte vermittelt Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) erhalten.
Ziel der Förderung ist es, die beruflichen Kompetenzen Auszubildender und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Konditionen
Art der Förderung
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)
Höhe
- Pauschale von maximal EUR 5,20 pro Teilnehmer und Stunde (pro Antrag bis maximal EUR 100.000)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Ansprechpartner
Für Kreis Zwickau (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Details zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie den Informationen des SAB-Förderportals / der Antragsformulare.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Bildungsträger und Unternehmen, die Auszubildenden in IHK-Berufen Zusatzqualifikationen vermitteln
Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- es sich um betriebliche Berufsausbildungsverhältnisse handelt
- die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird
- der Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist
Der Inhalt der Zusatzqualifikation darf nicht Bestandteil der jeweils geltenden Ausbildungsordnung sein. Er muss aber in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ausbildungsberuf stehen.
Die IHK hat zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, zur Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus 2021-2027 (ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Beantragung selbst erfolgt elektronisch über das SAB-Förderportal und anschließender Einreichung der unterschriebenen Antragunterlagen per Post.
- Benötigte Formulare zu Ihrem Antrag beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
- Die Förderbank prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Auszahlung
Zur Auszahlung der Pauschalen müssen Sie der SAB die Anwesenheit der Teilnehmer beziehungsweise die Anzahl der Anwesenheitsstunden je Teilnehmer nachweisen. Die Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Programmseite.
Fristen
- Antragstellung: spätestens acht Wochen vor Ausbildungsbeginn
- Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn (der Abschluss eines Qualifizierungsvertrages zählt nicht als Beginn)
- Vorlage des Verwendungsnachweises bei der SAB: spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums
Bearbeitungsdauer
Antragsbearbeitung bei der SAB: circa sechs Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen