Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Für den passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger.
Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Ansprechstelle
freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung (Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3761 594258
E-Mail: fachbereich4@werdau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werdau
- ärztliches Attest und Impfnachweise
- gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht
Voraussetzungen
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- das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
- physische und psychische Gesundheit
- in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht
Rechtsgrundlage(n)
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- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen, SächsKitaG)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber der Kinderkrippe.
Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!
Fristen
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- Anmeldung: spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger).
- Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
- Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)
Kosten
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- Elternbeitrag in Sachsen: mindestens 20, höchstens 23 Prozent der Betriebskosten.
Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
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Folgende Besonderheiten gelten für die Beantragung eines Krippen- oder Kindergartenplatzes in der Stadtverwaltung Werdau:
Für die Anmeldung des Bedarfes eines Krippen- oder Kindergartenplatzes steht Eltern das LITTLE BIRD Elternportal zur Verfügung.
Link zum Portal: https://portal.little-bird.de/Suche/Werdau
Eltern können in der Online-Anmeldung unter anderem angeben, ab wann sie einen Betreuungsplatz wünschen und welche Öffnungszeiten für sie wichtig sind. Jede Einrichtung informiert auf einer Profilseite über ihr Angebot. Passende Betreuungseinrichtungen lassen sich direkt online anfragen. Aus Datenschutzgründen ist dafür die einmalige Registrierung für das Elternportal erforderlich.
Auch die Platzvergabe erfolgt über die digitale Lösung, die die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Unternehmen LITTLE BIRD für Werdau umgesetzt hat. Eine Anmeldung ist ab der Geburt eines Kindes möglich. Je Kind sind zwei Betreuungsplatzanfragen gleichzeitig möglich. Ein Platzangebot erhalten Eltern frühestens 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und in freier Trägerschaft sowie in den Kindertagespflegestellen richtet sich nach der Elternbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Werdau.
Die Platzsuche für einen Hortplatz erfolgt durch Vorsprache und Anmeldung in der Regel sechs Monate im Voraus bei der Kita-Leitung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen