Vermittlungsakten Einsicht gewähren

    Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen

    Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenberg/Sa. (Stadt Frankenberg/Sa.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    09669 Frankenberg/Sa.

    Besucheranschrift

    Markt 15

    09669 Frankenberg/Sa.

    Besucheranschrift

    Markt 18

    09669 Frankenberg/Sa.

    Postfachadresse

    Postfach 34

    09665 Frankenberg/Sa.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 37206 64-0

    Fax: +49 37206 64-1109

    E-Mail: info@frankenberg-sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

         

    Voraussetzungen

    Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
    • § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
    • § 63 PStG – Benutzung in besonderen Fällen
    • § 64 PStG – Sperrvermerke

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

         

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en