Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
Beschreibung
Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.
Ansprechpartner
Stadt Wolkenstein (Stadt Wolkenstein)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung. Di 09:00 - 12:00 Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung. und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung. Do 09:00 - 12:00 Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung. und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Standes-, Gewerbe- und Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 63 PStG – Benutzung in besonderen Fällen
- § 64 PStG – Sperrvermerke
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen