Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich) beantragen
Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde
Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.
Andere Zuständigkeit
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 84 – Sprengstoffrecht
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Fristen
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ausstellung
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Wochen
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen