• Heinsdorfergrund (Landkreis Vogtlandkreis, Sachsen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich) beantragen

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Beschreibung

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Ansprechpartner

Sprengrecht (Sprengrecht)

Adresse

Hausanschrift

Brückenstraße 10

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: sprengrecht@lds.sachsen.de

Fax: +49 351 825 9700

Telefon Festnetz: +49 351 825 5520

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Fristen

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ausstellung

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Hinweise (Besonderheiten)

Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en