Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen

    Hinweise für Riesa

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne, bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über:

    Beschreibung

    Hinweise für Riesa

    Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 45 Bundesmeldegesetz

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne, bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über:

    • Familienname
    • Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften sowie
    • sofern die Person verstorben ist, den Hinweis darauf

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
    • Familienstand (ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend)
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, dass die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerbüro (Sachgebiet Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    01589 Riesa

    Postfachadresse

    Postfach 100083

    01571 Riesa

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3525 700 267

    E-Mail: buergerbuero@stadt-riesa.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Riesa

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Riesa

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

    Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.

    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen.
    • Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchten Person oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Riesa

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Riesa

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Riesa

    • persönlich: Die Daten werden Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen vor Ort mitgeteilt.
    • schriftlich: Die Daten erhalten Sie nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Meldebehörde auf dem Postweg.

    Die betroffene Person wird im Falle der Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft unverzüglich darüber unterrichtet. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen (zum Beispiel Unterhaltsansprüche) glaubhaft gemacht werden kann.

    Hinweis: Aus dem Melderegister der Gemeinden werden nur Auskünfte über Privatpersonen erteilt. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Riesa

    keine

    Kosten

    Hinweise für Riesa

    • schriftlich: EUR 25,00 je betroffener Person
    • bei größerem Verwaltungsaufwand (zum Beispiel bei Rückgriff auf Daten von Personen, die seit über zehn Jahre tot sind oder nicht mehr in der Gemeinde wohnen): EUR 30,00 je betroffener Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Riesa

    Zahlungsart
    schriftliche Anfragen

    • Verrechnungsscheck oder
    • Einzugsermächtigung oder
    • Überweisung der Auskunftsgebühr und Beifügung des Zahlungsnachweises


    Bank Sparkasse Meißen
    cod. Zahlungsgrund 2222 2201.3311/schriftl. Meldeauskunft über …
    IBAN DE30 8505 5000 3033 0061 15
    BIC SOLADES1MEI

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en