Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (bundeslandübergreifend), Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, nehmen Sie diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, nehmen Sie diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig.

    Als Beispiele seien genannt:

    • Motorsportveranstaltungen
    • Oldtimer-Veranstaltungen
    • Radrennen
    • Marathon, Triathlon, Staffelläufe
    • Demonstrationen, Märsche
    • Umzüge, Straßenfeste
    • Traditionsveranstaltungen
    • Märkte

    Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf der sorgfältigen Planung und Durchführung, vor allem wegen der notwendigen Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) (Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100763

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 24

    01099 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0351 8139 0

    Fax: 0351 8139 1090

    E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Insbesondere sind zur Bearbeitung notwendig:

    • Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz (eine Vorgabe hierzu erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde)
    • Angabe der Anzahl der Teilnehmer und (falls vorhanden) Teilnehmerlisten
    • Streckenpläne
    • Terminpläne und Ablaufpläne

    Voraussetzungen

    • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren, die Strecken sind hierfür geeignet und es werden ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
    • Ein Veranstalter organisiert das Ereignis und führt es auch in eigener Verantwortung durch.
    • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
    • Auch andere betroffene Behörden haben gegen die Veranstaltung keine Bedenken.

    Es kann vorkommen, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen – dies hängt vor allem von der Art der Veranstaltung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Die für die Erlaubnis zuständige Straßenverkehrsbehörde wird Ihnen dies mitteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis können Sie formlos beantragen.

    • Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder per Fax ein.
    • Von der zuständigen Stelle können Sie auch ein unverbindliches Formular erhalten – je nach Angebot der Behörde auch als Download von deren Internetseite.
    • Die Straßenverkehrsbehörde wird sich bei auftretenden Problemen mit dem Veranstalter sowie bezüglich Streckenverläufen mit den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen (Straßenverkehrsbehörden, Naturschutzbehörden) und der Polizei in Verbindung setzen und gemeinsam mit ihnen die Genehmigung erarbeiten.
    • Die Entscheidung in Form der Erlaubnis (einschließlich Auflagen und Bedingungen) wird Ihnen als Veranstalter schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    ­

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel zwei Monate

    Kosten

    • je nach Umfang der Veranstaltung: EUR 10,20 bis EUR 767,00
    • bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: EUR 767,00 bis EUR 2.301

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Beginnt die Veranstaltung in einem anderen Bundesland und führt nach Sachsen, ist die Erlaubnisbehörde des anderen Bundeslandes zuständig. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Sachsen) wird in deren Entscheidung mit einbezogen.
    • Findet die Veranstaltung nur auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen statt, ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt zuständig, in deren Gebiet die Veranstaltung beginnt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en