Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Kriegsopfer-Sterbegeld beantragen

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Stirbt eine beschädigte Person, erhalten die Angehörigen auf Antrag ein Sterbegeld in 3-facher Höhe der Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden. Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 531,00) geleistet

    Ansprechpartner

    Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) (Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV))

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 18

    04105 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 1266-0

    Fax: 0341 1266-700

    E-Mail: post@ksv-sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Antragsformulare

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigte

    Angehörige, die mit dem oder der Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft lebten.

    Es gilt folgende Rangfolge:

    1. Ehegatte
    2. Lebenspartner
    3. Kinder
    4. Eltern
    5. Stiefeltern
    6. Pflegeeltern
    7. Enkel
    8. Großeltern
    9. Geschwister
    10. Geschwisterkinder

    Lebte der oder die Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.

    Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Pflegezulage persönlich bei der Versorgungsbehörde beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei; Antragsformulare können Sie online abrufen, oder die zuständige Stelle stellt sie Ihnen zu.

    Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss zugestellt.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de