Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Vorhaben in Sanierungsgebieten, Genehmigung beantragen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer Veränderungssperre. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer Veränderungssperre. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet

    • Gebäude errichten, verändern oder umnutzen
    • umfangreichere Erdarbeiten durchführen
    • ein Grundstück veräußern
    • ein das Grundstück belastendes Recht bestellen (Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch u. a.)
    • einen schuldrechtlichen Vertrag (Vertrag Miete, Pacht u.a.) abschließen
    • eine Baulast begründen, ändern oder aufheben
    • ein Grundstück teilen

    Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Ist dies der Fall, hat sie diese allgemeine Genehmigung öffentlich bekanntgemacht.

    Von der Genehmigung ausgenommen sind:

    • Vorhaben, an denen die Gemeinde oder der Sanierungsträger beteiligt ist
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge
    • Vorhaben, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes genehmigt wurden
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Landesverteidigung
    • Erwerb von Grundstücken, die in ein Verfahren nach § 38 BauGB (bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung oder Errichtung und Betrieb einer öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlage) einbezogen sind
    • Unterhaltungsarbeiten
    • Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung

    Ansprechpartner

    FB 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (FB 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 263

    Fax: +49 3733 425 142

    E-Mail: dagmar.koenig@annaberg-buchholz.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • § 38 Baugesetzbuch (BauGB) – Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
    • § 144 BauGB – Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Zuständigkeit sich das Grundstück befindet.
    • Ist neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich, erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde- / Stadtverwaltung im Rahmen dieses Verfahrens.

    Fristen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Entscheidung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung: spätestens 1 Monat nach Antragseingang (Verlängerung um maximal 3 Monate)
    • Entscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde: spätestens 2 Monate nach Antragseingang (Verlängerung um maximal 2 Monate)

    Verlängert sich die Bearbeitungsdauer, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de