• Mulda/Sa. (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Kriegsopferfürsorge Gewährung

Kriegsopferfürsorge beantragen

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Beschreibung

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf Antrag als gesundheitlich beeinträchtigte Person (Beschädigte/r), wenn Sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben. [...]

Als Beschädigte/r erhalten Sie ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten beziehungsweise vor der Schädigung bestritten haben. Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie Hinterbliebene/r von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Leistungsberechtigte sind vor allem

  • Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen
  • Opfer von Gewalttaten
  • Wehrdienstbeschädigte
  • Zivildienstbeschädigte
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR
  • Impfgeschädigte

sowie jeweils deren Hinterbliebenen.

Ansprechpartner

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) (Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV))

Adresse

Hausanschrift

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Kontakt

Telefon Festnetz: 0341 1266-0

Fax: 0341 1266-700

E-Mail: post@ksv-sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen [...]

Sie sind:

  • gesundheitlich beeinträchtigt und erhalten
    • Grundrente nach § 31 BVG oder
    • Haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
  • Hinterbliebener eines Beschädigten oder
  • Familienangehöriger eines Beschädigten.

Bedürftigkeit

Sie sind infolge der Schädigung nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de