Förderung der Energieberatung im Mittelstand (EBM) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Gewährung

    Energieberatung Mittelstand, Zuschuss beantragen (BAFA)

    Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung vermag ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufzudecken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Ihnen einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung beantragen, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der gewerblichen Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

    Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung vermag ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufzudecken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Ihnen einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung beantragen, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.

    Ein durch das BAFA zugelassener Energieberater analysiert im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um Energieeinsparpotenziale herauszufinden. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden.

    Konditionen

    Art der Förderung
    nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

    Zuschuss-Höhe

    • bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
    • bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 8.000

    Hinweise:

    • Eine Kombination des Zuschusses der "Energieberatung Mittelstand" mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist nicht möglich.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29 - 35

    65760 Eschborn

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Beraters
    • nach Abschluss der Beratung: Beratungsbericht, Verwendungsnachweis

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes
    • Angehörige der Freien Berufe

    Der Sitz und der Geschäftsbetrieb muss in Deutschland sein.

    Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

            

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater ("Energieeffizienz-Experten, Beratersuche") und holen Sie ein Beratungsangebot ein.
    • Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss im elektronischen Verfahren beantragen.
    • Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.

    Hinweis: Die Umsetzungsbegleitung beantragen Sie gegebenenfalls einzeln nach Abschluss der Energieeffizienz-Beratung.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie die Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss des Leistungsvertrages. Die Umsetzungsbegleitung (einzeln zu beantragen) können Sie auf eigenes Risiko bereits in Anspruch nehmen, sobald Ihr Antrag beim Bundesamt eingegangen ist.

    Kosten

    Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

    Folgende Ausgaben müssen Sie selbst übernehmen:

    • Ihren Anteil am Beraterhonorar
    • die Fahrtkosten des Beraters
    • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en