Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen Zahlung

    Klimaschutzinitiative, Förderung von Mini-KWK-Anlagen

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Einrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 20 kW auf Antrag mit einem einmaligen Investitionszuschuss (Mini-KWK-Zuschuss).

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Einrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 20 kW auf Antrag mit einem einmaligen Investitionszuschuss (Mini-KWK-Zuschuss).

    Zentrales Ziel dieser Förderung ist es, den Einsatz hocheffizienter KWK-Anlagen in diesem Leistungsbereich deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.

    Tipp: Die Netzbetreiber zahlen eine Stromvergütung für staatlich zugelassene KWK-Anlagen, unabhängig von deren Leistung. Für Anlagen bis 50 kW führte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ein.

    Konditionen

    Art der Förderung
    Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

    Höhe

    • Basisförderung: gestaffelt nach Leistung der Anlage bis zu EUR 3.500
    • Bonusförderung für Wärmeeffizienz: 25 % der Basisförderung
    • Bonusförderung für Stromeffizienz: 60 % der Basisförderung

    Die Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden, die Inanspruchnahme ist jedoch nur zusätzlich zur Basisförderung für neue KWK-Anlagen möglich.

    Hinweise:

    • Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29 - 35

    65760 Eschborn

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Angebot über die geplante Anlage
    • Erklärungen

    Eine Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck ("Checkliste").

    Voraussetzungen

    • Die Anlage befindet sich auf der "Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen" (auf Programmseite des BAFA).
    • bestehender Wartungsvertrag 
    • Wärmespeicher mit mindestens 60 Litern Wasser / 1 kW thermisch bei maximalem Speichervolumen von 1.600 Liter 
    • Stromzähler zur Messung des erzeugten KWK-Stroms
    • für Anlagen ab 10 Kilowatt: Informations- und Kommunikationstechnik, die Signale des Strommarktes empfängt und darauf reagiert

    Die Anlage darf nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Förderung schriftlich mit dem online bereitstehenden Formular.

    • Das Antragsformular und weitere Vordrucke beziehen Sie online über Amt24 oder direkt über die Programmseite des BAFA.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, erstellen Sie einen Ausdruck und unterschreiben Sie diesen.
    • Die vollständigen Antragsunterlagen können Sie per Fax, Mail oder Post dem BAFA übermitteln, das Ihnen den Eingang schriftlich bestätigt.
    • Nach der Prüfung durch das BAFA erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

    Näheres zur Antragstellung entnehmen Sie der Checkliste und der Ausfüllhilfe im Antragsformular.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

    Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

    Bearbeitungsdauer

     

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hersteller-Antrag auf Listung einer KWK-Anlage

    Möchten Sie als Hersteller eine Kraft-Wärme-Anlage in die Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen aufnehmen lassen, beantragen Sie dies mit dem Formular "Antrag auf Listung einer KWK-Anlage“.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en