Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energien (Standard) - Nr. 270/274 Gewährung

    KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)

    Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien. 

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270

    Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien. 

    Was wird gefördert?
    • Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
    • Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.
    Ausgeschlossen von der Förderung
    • Treuhandkonstruktionen
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsvergünstigtes Darlehen

    Höhe
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

    Höchstbetrag
    bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben

    Auszahlung
    100 %

    Zinssatz
    Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.

    Zinsbindung
    bis zu zehn Jahre

    Tilgung

    • In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
    • Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.

    Sicherheiten
    bankübliche

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

    Hinweise:

    • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

    Adresse

    Lieferanschrift

    01054 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

    Fax: +49 351 4910-4000

    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • private und öffentliche Unternehmen
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • kommunale Zweckverbände
    • Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
    • Freiberufler
    • Landwirte
    ausgeschlossen von dieser Förderung
    • Bund, Länder und deren Einrichtungen
    • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
    • Abruf der Mittel: zwölf Monate nach Darlehenszusage

    Kosten

    • Antragstellung: keine
    • Kreditzinsen
    • 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en